Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der styro ag
(gültig für Schweizer Kunden mit Inlandlieferungen)
1. Geltungsbereich
styro ag verkauft den Geschäfts- / Privatkunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), die im Printkatalog, im Internet oder in schriftlichen Angeboten spezifizierte Waren zu den nachstehend aufgeführten Liefer- und Vertragsbedingungen (AGB). Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB ausdrücklich einverstanden. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.
2. Angebot
Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Irrtümliche Angaben und Druckfehler bleiben vorbehalten.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der styro ag kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und Auftragsannahme der styro ag zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, schriftlich oder via E-Mail. styro ag nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden (a) eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt oder (b) die bestellte Ware liefert (Lieferschein).
4. Preise
Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer (Änderungen des Mehrwertsteuersatzes jederzeit vorbehalten) unverpackt, unfranko ab Lager Steinen. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert verrechnet. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
5. Zahlung
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Faktura-Datum netto zahlbar. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachgefordert. Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug und schuldet der styro ag einen Verzugszins von 5 %. Anfallende Kosten für Inkassospesen werden vollumfänglich dem Kunden weiterverrechnet. WIR-Checks werden nicht in Zahlung genommen. Eine Verrechnung des Kaufpreises mit Gegenforderungen des Käufers ist nicht zulässig.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus dem Kaufvertrag im Eigentum der styro ag.
7. Beanstandungen und Rückgaben
Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Lieferscheindatum schriftlich anzubringen, andern-falls gilt die Lieferung als akzeptiert. Die Kosten der Rücklieferung gehen zulasten des Käufers. Für die Rücknahme der Ware müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
• Sämtliches Material ist neuwertig, vollständig, funktionsfähig und originalverpackt
• Der Rücklieferung muss eine Lieferscheinkopie beigelegt werden
Bei Rücknahmen, die nicht durch unser Verschulden entstanden sind, werden 20 % des Nettowaren-wertes für die Bearbeitung berechnet. Ausgenommen vom Rückgaberecht sind speziell auf Kundenwunsch beschaffte Nichtlagerartikel, Nichtsortimentsartikel, Extraanfertigungen und Verbrauchsmaterialien (Leuchtmittel, Batterien), Warenrücklieferungen aus Streckengeschäften sowie individuelle Anlagen. Für zurückgenommene Sendungen wird eine Warengutschrift erstellt.
8. Garantie
2 Jahre nach Rechnungsstellung, sofern nichts anderes vermerkt ist. Die Faktura gilt dabei als Garantieschein. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Veränderung oder Reparatur, die durch den Kunden vorgenommen wurden oder infolge Abnützung, höherer Gewalt sowie Missachtung der Betriebsvorschriften. Auf Verbrauchsmaterial wie zum Beispiel Leuchtmittel, Batterien erfolgen keine Garantieleistungen.
9. Gerichtsstand
Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwyz.
Steinen, den 01. Juni 2019